Eilmeldung! HHC Verbot in Tschechien

Regierung beschließt vorübergehendes HHC Verbot bis Ende des Jahres

Die tschechische Regierung hat am Mittwoch den 14.02.2024 HHC und vergleichbare psychoaktive Substanzen auf die Liste verbotener Rauschmittel gesetzt. Das Verbot tritt am 1. März in Kraft und gilt vorerst bis Ende des Jahres.

Gesundheitsminister Vlastimil Válek begründete den Schritt mit der steigenden Zahl an Vergiftungsfällen von Schulkindern, die frei verkäufliche Geleebonbons mit dem Wirkstoff HHC gegessen hatten. HHC hat einen ähnlichen Effekt wie THC, dem Hauptwirkstoff von Marihuana.

Gesetz über psychoaktive Substanzen in Arbeit

Nach Ablauf des Verbots am Jahresende soll ein neues Gesetz über psychoaktive Substanzen in Kraft treten, das den Verkauf und die Verwendung dieser Stoffe regelt. Das Gesetz befindet sich derzeit noch im Parlament.

Válek und Landwirtschaftsminister Marek Výborný (Christdemokraten) hatten das vorübergehende Verbot von HHC vorgeschlagen.

HHC Verbot als Reaktion auf Vergiftungsfälle

In den vergangenen Monaten waren in Tschechien mehrere Dutzend Fälle von Schulkindern bekannt geworden, die nach dem Konsum von HHC-haltigen Gummibärchen in Krankenhäusern behandelt werden mussten. Die Kinder litten unter Übelkeit, Erbrechen, Schwindel und Bewusstlosigkeit.

HHC hat ähnliche Wirkung wie THC

HHC ist ein Cannabinoid, das ähnliche psychoaktive Wirkungen wie THC hat. Es ist in Tschechien und anderen europäischen Ländern legal erhältlich. In Deutschland wird HHC nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) von den einschlägigen Gesetzen wie dem Betäubungsmittelgesetz und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz bisher nicht erfasst.